Der Offertinhalt sei daher durchaus vom Konsens der Parteien umfasst gewesen. Schriftlich offeriert sei der Belag AC 11 TDS gewesen, dies habe auch seinem Wunsch entsprochen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Beschuldigte gegen keine der Privatexpertisen protestiert habe, obwohl darin die falsche Körnung stets thematisiert worden sei.