3. 3.1 Im «Werkvertrag Nr. 208» vom 29. April 2009 verpflichtete sich der Beschuldigte, gegen eine Bezahlung von CHF 76‘000.00 Umgebungsarbeiten bei der Carosseriewerkstatt des Beschwerdeführers vorzunehmen, unter anderem die Asphaltierung des Garagenplatzes. Am 7. Januar 2014 klagte der Beschwerdeführer bei der Zivilabteilung des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau eine Forderung wegen diverser aus diesen Arbeiten entstandener Mängel ein, unter anderem aus der zu groben Körnung des verwendeten Asphalts auf dem Garagenplatz (AC [Asphalt Concrete] 16 TDS [Tragdeckschicht] statt AC 11 TDS).