Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 1. Juni 2016 (EO 14 7156) Regeste: Der Beschuldigte verpflichtete sich in einem Werkvertrag mit dem Beschwerdeführer unter anderem, dessen Garagenplatz zu Asphaltieren. Nach Ausführung der Arbeiten klagte der Beschwerdeführer auf dem Zivilweg eine Forderung wegen diverser Mängel ein, unter anderem aus der zu groben Körnung des verwendeten Asphalts.