Die Staatsanwaltschaft will sich beim Tatverdacht augenscheinlich auf eine Vermutung stützen. In der Stellungnahme (S. 3) führt die Generalstaatsanwaltschaft aus: «Die Polizei vermutet, dass bei dieser und derjenigen vom Dezember 2015 die gleichen Personen, nämlich die Mitglieder des Kollektivs (‹G.________›), teilgenommen haben.» (Hervorhebung hinzugefügt).