3 delt habe, wegen welcher sie erkennungsdienstlich behandelt werden sollte, habe sich ihr erst aus der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 4. Juli 2016 definitiv erschlossen. Ihrer Replik legte die Beschwerdeführerin ein Schreiben, datiert vom 7. Juni 2016, der Réception des Hotels in H.________ bei, in welcher das Hotel bestätigt, dass die Beschwerdeführerin zusammen mit ihren Eltern und ihrer Schwester vom 26. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2015 in H.________ zu Gast war.