und der Verweis auf diese Seite als Quelle würden eine Verbindung der Beschwerdeführerin zur linksautonomen Szene nahelegen. Aus der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Reservationsbestätigung des Hotels gehe nicht hervor, wer letztlich die Leistung in Anspruch genommen habe und ob die Leistung überhaupt in Anspruch genommen worden sei. Den Bezeugungen der Eltern und der Schwester der Beschwerdeführerin komme aufgrund der nahen Beziehung nur ein geringer Beweiswert zu. Der Tatverdacht würde dadurch nicht entkräftet.