2. Die Verfahrenskosten von CHF 800.00 für das Verfahren vor dem Regionalgericht Oberland werden der Strafklägerin auferlegt. 3. Die Strafklägerin wird verurteilt, der Beschuldigten für das Verfahren vor dem Regionalgericht Oberland eine Parteikostenentschädigung von CHF 1‘650.00 zu bezahlen. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 500.00, trägt der Kanton Bern. 5. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin - dem Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsident E.________ (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Beschuldigten, v.d. Fürsprecher B.________ - der Straf- und Zivilklägerin - der Generalstaatsanwaltschaft