3. Dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘996.70 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwältin L.________ (mit den Akten) Bern, 3. August 2016 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: