Im Kanton Bern werde bei Hausdurchsuchungen praxisgemäss eine Genugtuung zugesprochen. Vorliegend gehe aus den Akten nichts anderes hervor, als dass die zweieinhalbstündige Hausdurchsuchung problemlos verlaufen und nicht publik geworden sei. In diesem Fall rechtfertige sich eine Genugtuung von CHF 100.00.