SR 311]) dar (HEIMGARTNER, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N 11 zu Art. 263 StPO). Beschlagnahmt werden können Vermögenswerte, die prima facie einer Einziehung unterliegen. Dabei ist der Beschlagnahmegrund im Untersuchungsstadium lediglich glaubhaft zu machen (SCHMID, in: Kommentar Einziehung, Organisiertes Verbrechen, Geldwäscherei, Band I, 2. Auflage, 2007, § 2 N 142 f. und 172). 3.3 Der Beschwerdeführer hat ausgesagt, keine Arbeit zu finden und vom Sozialdienst lediglich CHF 100.00 in der Woche zu erhalten.