1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) eine Untersuchung wegen Vergehen bzw. Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121), begangen durch Verkauf einer unbekannten Menge Marihuana, durch Besitz von ca. 37 Gramm Kokain und Verkauf einer unbestimmten Menge Kokain sowie wegen Vergehen gegen das Waffengesetz (Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition [WG; SR 514.54]). Am 10. Mai 2016 wurde der Beschwerdeführer festgenommen.