6. Zur Sicherung des weiteren Massnahmenvollzugs bis zur Vollstreckbarkeit dieses Beschlusses wird Sicherheitshaft angeordnet. Diese ist Rahmen der bisherigen Vollzugsplanung im Massnahmenzentrum St. Johannsen zu vollziehen. 7. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsident C.________ (mit den Akten) - der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug (mit den Akten)