5. Die Entschädigung für die amtliche Vertretung des Beschwerdeführers im vorliegenden Beschwerdeverfahren (2. Neubeurteilung) BK 16 222 wird auf CHF 7‘932.60 (inkl. Auslagen, Reisezuschlag und MWST) festgesetzt. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 655.55 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.