3. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers durch Rechtsanwalt B.________ im Verfahren BK 15 284 (1. Neubeurteilung) wird auf CHF 1'813.30 festgesetzt. Dieser Betrag wurde bereits ausbezahlt. Weil die entsprechenden Verfahrenskosten von BK 15 284 vom Kanton Bern getragen werden, entfällt eine Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschwerdeführers.