1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens BK 15 284 (1. Neubeurteilung) von CHF 2‘000.00 werden aufgrund des Urteils des Bundesgerichts 6B_320/2016 vom 26. Mai 2016 (Anweisung auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung unter Beizug des Gutachters) auf die Staatskasse genommen. 2. Die Kosten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens (2. Neubeurteilung) trägt der unterliegende Beschwerdeführer (Art. 428 Abs. 1 StPO).