4. Die Abläufe im Vollzug nach der zweiten Massnahmeverlängerung im Mai 2014 waren im Hinblick auf die angestrebten Therapieerfolge kontraproduktiv. Eine besondere Herausforderung bei der Therapie des Beschwerdeführers ergibt sich gemäss Prof. Dr. med. D.________ aus dem Umstand, dass die Problembereiche des gesteigerten Autonomiebedürfnisses sowie die gesteigerte Kränkbarkeit des Beschwerdeführers seit geraumer Zeit und aktuell zu den grössten Schwierigkeiten im Vollzugsverlauf führten bzw. führen.