In einer forensischen Stellungnahme vom 1. November 2014 zu Handen der ASMV beschreibt der Gutachter Dipl. psych. E.________ die Vollzugssituation seit April 2014 als kafkaesk (Vollzugsakten Band VI, pag. 1721). Wie bereits erwähnt, wehrte sich der Beschwerdeführer gegen die verweigerte Versetzung in den offenen Vollzug bis vor das Obergericht des Kantons Bern (SK 15 147). 3.4 In diesem Verfahren betreffend Versetzung in den offenen Vollzug wurde schliesslich eine weitere Phase im Massnahmenvollzug eingeleitet.