2. Im Zusammenhang mit der Eignung der Massnahme bringt der Beschwerdeführer vor, er habe keine Energie mehr. Nach einer Massnahmedauer von über 10 Jahren sei er therapiemüde. Ein Blick in die Vollzugsakten zeige, dass in den letzten zweieinhalb Jahren nie das geschehen sei, was in den Gutachten vorgeschlagen worden sei. Phasenweise sei gar nichts passiert, was den Namen Massnahme verdiene. Es habe sich um Einsperren ohne Therapie gehandelt. Es sei sehr schwierig unter diesen Umständen „dranzubleiben“. Der Vollzug sowie das lange Beschwerdeverfahren hätten zu einem Burnout in der stationären Massnahme geführt.