10 4.2 Damit zeigt der Gutachter in mittlerweile drei sich folgenden Gutachten bzw. Stellungnahmen konstant und in nachvollziehbarer Weise auf, dass und weshalb unter Risikogesichtspunkten eine sorgfältig geplante, vorbereitete und begleitete bedingte Entlassung einer sofortigen bedingten Entlassung unter Anordnung einer ambulanten Massnahme deutlich vorzuziehen ist. Anlässlich der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2016 wurde Dipl. psych. E.________ (nachfolgend: Zeuge) als Vertreter des erkrankten Gutachters angehört.