Eine deutliche Ausprägung sei bei Fehlen risikosenkender Therapieeffekte anzunehmen (Gutachten vom 29. Juli 2016, S. 39). Von entscheidender Bedeutung für das zukünftige Risikomanagement sei die sukzessive Beobachtung, Begleitung und mit zunehmender Belastungserprobung erfolgende Heranführung an die Freiheit. Dieses Element, das klassischerweise einem Stufenkonzept folge, so wie dies auch im MZSJ vorgesehen sei, sei geeignet allfällige Risikoentwicklungen frühzeitig zu erkennen und therapeutisch und vollzugstechnisch angemessen kompensieren zu können.