Eine moderate Ausprägung sei für den Fall einer guten therapeutischen Einbindung des Beschwerdeführers in Kombination mit einem guten nachsorgenden Betreuungskonzept anzunehmen (eine moderate Ausprägung entspreche in etwa einem Risikobereich von ca. 20%, d.h. bei einer entsprechenden Risikoinstallation würde eine von fünf Personen rückfällig werden). Eine deutliche Ausprägung sei bei Fehlen risikosenkender Therapieeffekte anzunehmen (Gutachten vom 29. Juli 2016, S. 39).