Der Beschwerdeführer sagte in seiner Einvernahme am 12. Dezember 2016 zudem aus, dass er seither fünf Stunden in einen teilbegleiteten Ausgang habe gehen können. Ende Dezember 2016 seien 12 Stunden Urlaub geplant. 4.1 Im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens wurde erneut die Ausarbeitung einer forensisch-psychiatrischen Stellungnahme in Auftrag gegebenen. Diese Stellungnahme von Prof. Dr. med. D.________ datiert vom 29. Juli