Der Übertritt in ein offeneres therapeutisches Setting wurde als angemessenes Übungsfeld angesehen. Am 20. Juni 2016 erfolgte die Versetzung des Beschwerdeführers von der Beob- achtungs- und Triagestation in die Grundstufe per 1. Juli 2016 (pag. 2789 ff; Vollzugsakten Band 9). Aktuell befindet sich der Beschwerdeführer immer noch in dieser offenen Abteilung A des MZSJ. Die seitherigen Führungsberichte sind insgesamt positiv. Der Beschwerdeführer sagte in seiner Einvernahme am 12. Dezember 2016 zudem aus, dass er seither fünf Stunden in einen teilbegleiteten Ausgang habe gehen können.