/ Vollzugsakten Band IV), wurde dem Beschwerdeführer – entgegen den Empfehlungen im Gutachten vom 27. März 2014 und anders als vom Regionalgericht angenommen – die Versetzung in den offenen Vollzug verweigert. In der Folge kam es quasi zu einem Therapiestillstand. Ende März 2015 wurde der Beschwerdeführer der ASMV von den Anstalten Thorberg zur Verfügung gestellt, da er nicht mehr tragbar sei und die Massnahme dort nicht weitergeführt werden könne. In der Folge hielt sich der Beschwerdeführer während 11 Monaten im Regionalgefängnis Burgdorf bzw. Thun auf.