Pädosexuelle Affinität (deutlich ausgeprägt), gesteigertes Autonomiebedürfnis (deutlich ausgeprägt), gesteigerte Kränkbarkeit (deutlich ausgeprägt) und Dissozialität (moderat ausgeprägt, eher in der Vergangenheit nachweisbar). Für das vom Beschwerdeführer ausgehende Risiko für die Begehung pädosexuell motivierter Straftaten sei die Risiko-Eigenschaft der pädosexuellen Affinität von zentraler Bedeutung. Die anderen drei Problembereiche hätten auf das Rückfallrisiko im engeren Sinn nur einen geringen, indirekten Einfluss.