II. Die Kosten der Beschwerdeverfahren BK 14 227 und BK 15 284 seien dem Kanton aufzuerlegen, diejenigen des vorliegenden Verfahrens dem Beschwerdeführer. III. Der Beschwerdeführer sei im Massnahmenvollzug im Massnahmenzentrum St. Johannsen zu belassen; ev. sei er wegen Wiederholungsgefahr in Sicherheitshaft zu versetzen. II. Öffentlichkeit des Beschwerdeverfahrens