Das Ausstandsgesuch wurde mit Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 17. August 2016 gutgeheissen (SAK 16 8). Mit der Beurteilung der vorliegenden Beschwerdesache wurden die Oberrichter Trenkel, Kiener und Aebi betraut. Mit Verfügung vom 4. November 2016 setzte die neue Verfahrensleitung der Beschwerdekammer Termin zur mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren an (12. Dezember 2016) und holte einen aktuellen Führungs- und Verlaufsbericht über den Beschwerdeführer ein. Vorgeladen wurde ausser den Parteien auch Dipl. psych. E.________ als Vertreter des erkrankten Sachverständigen Prof. Dr. med.