2. Mit Schreiben vom 19. Juli 2016 gab die damalige Verfahrensleiterin bei Prof. Dr. med. D.________ die Ausarbeitung einer ergänzenden Stellungnahme in Auftrag, welche die Frage beantworten sollte, ob sich aufgrund des Vollzugsverlaufs und der aktuellen Situation an den bisherigen Einschätzungen des Gutachters etwas geändert habe. Am 21. Juli 2016 stellte der Beschwerdeführer ein Ablehnungsgesuch gegen die im Beschwerdeverfahren BK 15 284 beteiligte Oberrichterin bzw. Oberrichter sowie den beteiligten Gerichtsschreiber. Das Ausstandsgesuch wurde mit Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 17. August 2016 gutgeheissen (SAK 16 8).