4 Entschädigung mindestens anzuhören und gegebenenfalls aufzufordern, ihre Ansprüche zu beziffern (zur amtlichen Publikation vorgesehenes Urteil 6B_1061/2014 vom 18. April 2016 E. 1.3.1). Die beschuldigte Person hat die wirtschaftliche Einbusse und deren adäquate Verursachung durch die Strafuntersuchung zu belegen respektive glaubhaft zu machen.