Das Wertschriftendepot habe zum Zeitpunkt der Kontosperrung einen Wert von CHF 17‘270.00 ausgewiesen, wovon CHF 15‘200.00 auf die Aktien der E.________ AG entfallen seien (400 Aktien zu CHF 38.00). Aufgrund der langjährigen Sperrung habe er die Aktien nicht verkaufen können. Er habe einen Totalverlust erlitten, weil die Aktien am 30. Januar 2015 dekotiert worden seien. Die Staatsanwaltschaft habe in ihrem Schreiben vom 24. April 2015 an die F.________(Bank) selber festgehalten, dass der Depotwert von CHF 17‘270.00 auf CHF 9‘487.00 gefallen sei.