382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Der Beschwerdeführer bringt vor, er habe mit Eingabe vom 31. März 2016 eine Entschädigung für den Wertverlust seiner Aktien beantragt. Für die genaue Bezifferung habe er noch Abklärungen bei der Steuerverwaltung vornehmen müssen. In