Mit Mitteilung vom 11. Dezember 2015 stellte sie in Aussicht, das Strafverfahren einzustellen. In der Folge beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 31. März 2016 unter anderem eine Entschädigung für entgangenen Gewinn und Wertverlust durch die Sperrung des Bankkontos. 1.3 Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen die Beschuldigten mit Verfügung vom 14. April 2016 infolge Verjährung ein. In Ziffer 7 wurde dem Beschwerdeführer eine Entschädigung für die angemessene Verteidigung (CHF 5‘112.95 gestützt auf Art. 429 Abs. 1 lit.