1. 1.1 Gegen C.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) und A.________ wurde am 13. Juli 2000 ein Strafverfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs, evtl. Wucher eröffnet. Am 2. August 2000 wurde im Zuge dessen die Sperrung des Wertschriftendepots Nr. ________, lautend auf den Beschwerdeführer, angeordnet. 1.2 Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hob diese Sperrung am 24. April 2015 auf. Mit Mitteilung vom 11. Dezember 2015 stellte sie in Aussicht, das Strafverfahren einzustellen.