Beide Entscheide befinden sich ausserdem in den amtlichen Akten und wurden von der Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung entsprechend berücksichtigt. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerinnen hat die Staatsanwaltschaft auch das hängige Verfahren gegen den Beschuldigten 2 beim Amt für Betriebswirtschaft + Aufsicht in der angefochtenen Verfügung berücksichtigt, wie das Schreiben des Justizinspektors vom 3. September 2015 zeigt.