Ausserdem wurde mit dem Entscheid vom 11. Oktober 2012 bloss umgesetzt, was der Gesuchstellerin K.________ bereits am 18. August 2011 zugesichert worden war. Es kann ausgeschlossen werden, dass sich aus den Akten des Regierungsstatthalteramtes die Strafbarkeit der Beschuldigten begründen lassen könnte, auch wenn diese Akten der Beschwerdekammer in Strafsachen nicht vollständig vorliegen.