8 tes betreffend das Nichtunterstellungsverfahren im Jahr 2012. Diese Akten des Verfahrens bgbb 170 – 2011 wurden von der Staatsanwaltschaft indessen bereits am 11. Februar 2016 ediert, worüber die Beschwerdeführerinnen am 7. April 2016 informiert wurden. Ausserdem wurde mit dem Entscheid vom 11. Oktober 2012 bloss umgesetzt, was der Gesuchstellerin K.________ bereits am 18. August 2011 zugesichert worden war.