4. Die Beschwerdeführerinnen machen dagegen zusammengefasst geltend, ihre verfassungsmässigen Rechte auf Willkürfreiheit, auf rechtliches Gehör und auf ein faires Verfahren seien verletzt worden. Insbesondere seien wichtige Beweise nicht berücksichtigt worden, nämlich die Nichtunterstellungsverfügung des Beschuldigten 2 sowie das entsprechende Gesuch der beschuldigten Notarin A.________.