(nachfolgend: Beschuldigter 3) wegen Amtspflichtverletzung, Betrugs, Urkundenfälschung, untreuer Amtsführung und Verletzung kantonaler Berufspflichten der Geometer und Notare und konstituierten sich sinngemäss als Privatklägerinnen. Sie warfen den Angezeigten vor, dass sie trotz Kenntnis eines Entscheides des C.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2) vom 18. August 2011 mit ihren Amts- und Berufsgeheimnis verletzenden Handlungen eine Erwerbsbewilligung zu Gunsten der Beschwerdeführerinnen missachtet hätten. In ihrer Eingabe vom 29. Dezember 2015 erstatteten die Beschwerdeführerinnen ausserdem Strafanzeige gegen E.____