6 Durchsuchung bildet. Es genügt die Vermutung, dass unter den zu durchsuchenden potenziell auch sachrelevante Aufzeichnungen zu finden sein könnten (THOR- MANN/BRECHBÜHL, a.a.O., N 7 zu Art. 246 StPO). Beim Beschwerdeführer wurden zahlreiche Datenträger, Speichermedien, Mobiltelefone und SIM-Karten sichergestellt.