_ umgehend gelöscht wird. 4. Sämtliche Daten, gewonnen aus der nicht legalen Haus-Durchsuchung sind zurückzugeben und die Erkenntnisse bei der Staatsanwaltschaft zu löschen. 5. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sollen auf Kosten der Gerichtskasse gehen. 6. Dem Beschwerdeführer soll eine Prozessentschädigung von Fr 500 aus der Gerichtskasse ausgezahlt werden.»