Staatsanwältin gegen A.________ aufgehoben wird. 2 2. Den Durchsuchungsbefehl gestützt auf Art. 246 ff. StPO vom 04. Mai 2016 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, D.________, a.o. Staatsanwältin gegen A.________, aufgehoben wird. 3. Die bei der erkennungsdienstliche Erfassung gewonnen persönlichen Daten im Auftrag der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, D.________ umgehend gelöscht wird.