Am 10. März 2016 eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine entsprechende Untersuchung gegen den Beschwerdeführer sowie gegen unbekannte Täterschaft. Am 19. April 2016 dehnte die Staatsanwaltschaft die Untersuchung gegen den Beschwerdeführer aus auf die Straftat der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der zulässigen Parkzeit. 1.2 Am 4. Mai 2016 ordnete die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung am Domizil des Beschwerdeführers sowie eine Durchsuchung von Aufzeichnungen an.