Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 4. Mai 2016 (BM 16 7832) Regeste Gemäss wohl herrschender Lehre geht das Institut der Siegelung einer Beschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung vor, da dem Entsiegelungsrichter umfassende Kognition zukommt. Dies gilt nicht absolut. Überprüft der Entsiegelungsrichter die Rechtmässigkeit der Durchsuchung der Aufzeichnungen nicht, weil er auf ein Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft nicht eintritt, so ist diese ausnahmsweise im Beschwerdeverfahren zu überprüfen. Erwägungen: