Der Beschwerdeführer hingegen bestreite bereits die geschäftliche Beziehung, was seine Aussagen unglaubhaft erscheinen lasse. Dies zumal nicht nachvollziehbar sei, weshalb eine unbekannte Drittperson ohne Wissen des Beschwerdeführers in dessen Namen eine geschäftliche Beziehung zu einem Versicherungs- und Finanzunternehmen aufgebaut und einen Kredit beantragt haben soll, welcher dann dem unwissenden Beschwerdeführer ausbezahlt worden wäre. Es könne als erwiesen gelten, dass der Beschwerdeführer zuvor mit dem Geschädigten, beziehungsweise dem Arbeitgeber des Geschädigten, zu tun gehabt habe.