Der Geschädigte habe mitgeteilt, dass der Beschwerdeführer seine Geschäftsmobilnummer erhalten habe und dass das Versicherungs- und Finanzunternehmen dem Beschwerdeführer den Kredit verweigert habe. Danach seien die Anrufe und Nachrichten eingegangen. Auf einem der Bilder sei der Beschwerdeführer ohne Oberbekleidung zu erkennen, wobei es sich um ein Selbstporträt handle, welches dieser selber aufgenommen habe. Diesem Bild folge die Nachricht «möchte gerne meine enge rosette versichern» und zwei weitere Bilder (Foto mit erigiertem Penis und Foto mit Anus).