Den Akten kann entnommen werden, dass die Chefärztin der Klinik D.________, Frau Dr. C.________, in ihrem Schreibens vom 28. Juni 2016 ausgeführt hat, dass und weshalb weiterer Klärungsbedarf bestehe und dieser für die Risikoeinschätzung relevant sei. Diese Risikobeurteilung ist laut ihrem Schreiben gutachterliche Aufgabe.