1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen übler Nachrede, Nötigung, Sachbeschädigung, Tätlichkeiten, Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden etc. A.________ befindet sich derzeit zwecks stationärer Begutachtung in der Klinik D.________. Am 18. April 2016 wies die Staatsanwaltschaft die Kantonspolizei Bern an, A.________ erkennungsdienstlich zu erfassen, ohne Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs. Am 2. Mai 2016 ordnete sie ferner die DNA-Probenahme und DNA-Profilerstellung an. Mit Beschwerde vom 11. Mai 2016 beantragte A.______