Zu Recht verneint sie dies namentlich im Lichte der Evidenztheorie. Der Rechtsschutz des Beschwerdeführers wird dadurch gewahrt, dass er gegen die angefochtene Verfügung Beschwerde führen kann. Die Beschwerdekammer kann die Gültigkeit der Einsprache vorfrageweise prüfen. Es handelt sich um die gleiche Instanz und das gleiche Verfahren, wie wenn der Beschwerdeführer gegen den Entscheid des Regionalgerichts Beschwerde erheben würde. Die Beschwerdekammer verfügt über umfassende Kognition.