- unter Kosten- und Entschädigungsfolge -» 1.3 In ihrer Stellungnahme vom 25. Mai 2016 beantragt die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. In der Replik vom 30. Juni 2016 hält der Beschwerdeführer an seinen Rechtsbegehren fest.