3. Es sei unter Aufhebung der angefochtenen Verfügung O L.________ vom 20. April 2016 Ziffer 2 dahingehend abzuändern, dass „Auf die Einsprache vom 29.02.2016 gegen den Strafbefehl vom 25.01.2016 wird eingetreten.“ 4. Die Vorinstanz sei anzuweisen die Einsprache an die Hand zu nehmen und materiell zu entscheiden. 5. Es sei unter Aufhebung der angefochtenen Verfügung O L.________ vom 20. April 2016 Ziffer 3 dahingehend abzuändern, dass „Die Mehrkosten von CHF 150.00 trägt der Kanton“. 6. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen.